Preis zur Förderung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit

Der Stadtjugendring verleiht ab 2007 jedes Jahr einen Ehrenamtspreis an Menschen, die sich in besondererer Weise um die Jugendarbeit in Brühl verdient gemacht haben. Dies können "Altegediente Mitarbeiter" oder junge Menschen mit besonderen Ideen sein. Jeder kann einen Menschen nominieren indem er eine kurze Beschreibung mit Foto an den Vorstand des sjr einreicht. Die Preisverleihung ist im Dezember jeden Jahres.

Satzung des Ehrenamtspreises

Präambel

Der Stadtjugendring Brühl e.V. (sjr) vergibt einen Preis an ehrenamtlich Aktive in der Jugendarbeit. Der Preis symbolisiert die Wertschätzung des sjr und seiner Mitglieder für ehrenamtliches Engagement auf diesem Gebiet. Durch die Vergabe des Preises sollen insbesondere auch junge Menschen motiviert werden sich für die eigenen Belange und die Belange anderer Jugendlicher einzusetzen und mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit zur Verbesserung der Bedingungen für ihre Generation beizutragen.

ARTIKEL 1 – Preisträger Preisträger kann jeder in der ehrenamtlichen Jugendarbeit Tätige werden, der sich durch besondere Leistung oder innovative Herangehensweisen besonders hervorgetan hat.

ARTIKEL 2– Vergabe des Preises Über den Preisträger entscheidet ein Kuratorium.

ARTIKEL 3– Das Kuratorium Dem Kuratorium gehört der Vorstand des Stadtjugendringes Brühl e.V. an. Des Weiteren wählt die Vollversammlung einmal jährlich drei in der Jugendhilfe erfahrene Personen in das Kuratorium. Das Kuratorium wählt den Preisträger nach den hier festgeschriebenen Maßgaben aus. (Vgl. Art. 1) Aus allen Preisanwärtern wird in geheimer, freier und gleicher Wahl der Preisträger ermittelt.

ARTIKEL 4– Verleihung des Preises Die Verleihung findet einmal jährlich statt. Sie hat öffentlich und in angemessenem Rahmen zu erfolgen. Der Vorsitzende des Stadtjugendring Brühl e.V. übereicht den Preis. Im Falle seiner Verhinderung eines der Mitglieder des Kuratoriums. Den Rahmen für die Verleihung bietet die Feier der Stadt zur Förderung des Ehrenamtes in der Schlossstadt Brühl.

ARTIKEL 5 – Der Preis Zur Erinnerung an die Würdigung erhält der Preisträger eine Skulptur. Der Preisträger erhält überdies eins kleines Geschenk, welches nach Möglichkeit auf ihn oder seine Arbeit zugeschnitten sein soll.