Für Profis: Was hat sich am 1. Januar 2003 geändert?
» Teilnehmern und Gruppenleiter werden nicht mehr unterschiedliche gefördert. Das ist jedoch kein Nachteil für die Verbände, da sich der Tagessatz erhöht hat.
» ab sofort werden Freizeitmaßnahmen ab einer Länge von 8 Stunden gefördert.
» bei der Ausbildung von Gruppenleitern können auch halbe Tage gefördert werden
» es gibt leider keine Förderung mehr von kinderreichen Familien
» es gibt eine neue Förderung von Innovativen Projekten (2.5)
» alle Unterlagen gehen ab sofort an den sjr Stadtjugendring Brühl in der Villa Kaufmann Postfach 1813, 50308 Brühl tel: 02232 / 507790, fax: 02232 / 507789, post@sjr-bruehl.de
» auch bei Bildungsmaßnahmen muss kein Programm mehr eingereicht werden. Ein Förderungswürdiges Programm muss jedoch durchgeführt werden. Der sjr Vorstand wird jedes Jahr von einigen zufällig ausgewählten Maßnahmen einen Bericht anfordern.
» der Vorstand des Stadtjugendringes ist zur Prüfung der Maßnahmen berechtigt. Jedes Jahr werden einige Maßnahmen nach dem Zufallsprinzip ausgesucht und gerüft werden.
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